§ 1 Name und Sitz des Fanclubs
Der Fanclub führt den Namen Revierfreunde ’87 und hat seinen Sitz in Dortmund. Das Logo beinhaltet ein rosa Nilpferd und einen Kater. Der Fanclub ist beim BvB 09 registriert. Die Gründung des Fanclubs war der 01.09.1987.
§ 2 Zweck des Fanclubs
Unterstützung des BvB 09 bei Heim- und Auswärtsspielen.
Geselligkeit, Spiele miteinander und gegen andere Fanclubs und Fußballfanleben.
Politische und weltanschauliche Zwecke dürfen nicht verfolgt werden. Rassismus, Diskriminierung und Gewalt haben im Fanclub keinen Platz und werden nicht geduldet.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder werden, der sich mit dem Sinn und Zweck des Fanclubs identifiziert. Bei Minderjährigen muss zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Antrages.
Antrag auf Mitgliedschaft
Der Antrag muss schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Der Antrag muss von mindestens 2 Paten unterzeichnet werden, davon ein Vorstandsmitglied.
Probezeit
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme. Auf der nächsten JHV werden die Mitglieder über die Neueintritte und Austritte informiert.
Ausweis
Jedes Mitglied erhält nach Beendigung der Probezeit einen Ausweis. Dieser Ausweis muss nach einem Austritt oder Ausschluss aus dem Fanclub einem Vorstandsmitglied ausgehändigt werden.
Austritt
Der Austritt ist nur zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres möglich, die Kündigung muss bis zum 30.11. schriftlich einem Vorstandsmitglied vorliegen. Bei Tod erlischt die Mitgliedschaft.
Ausschluss
Wer gegen die Satzung des Fanclubs verstößt und dem Ansehen des Fanclubs in der Öffentlichkeit schadet, kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden. Alle Rechte und Pflichten erlöschen. Der Vorstand informiert auf der nächsten JHV die Mitglieder.
Beiträge
Der aktuelle Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliedsbeiträge müssen durch Überweisung auf das Konto des Fanclubs entrichtet werden. Schüler, Studenten und Arbeitslose zahlen 50% des Jahresbeitrages. Bei Eintritt in den Fanclub während des laufenden Jahres wird der Beitrag anteilig erhoben.
§ 4 Organe des Fanclubs
Ordentliche Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet zu Beginn eines jeden Kalenderjahres statt. Die Einladung muss schriftlich oder auf elektronischem Weg (z. B. E-Mail) 4 Wochen vor dem Versammlungstermin jedem Mitglied zugehen. Eingaben zur Tagesordnung müssen schriftlich oder auf elektronischem Weg (z. B. E-Mail) beim Vorstand bis zum 30.11. des Jahres vorliegen. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, das volljährig ist, eine Stimme. Jugendliche Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben jedoch kein Stimm- und kein aktives und/oder passives Wahlrecht. Gesetzliche Vertreter von jugendlichen Mitgliedern haben, wenn sie nicht selbst Mitglied des Fanclubs sind, keinen Zutritt zur Mitgliederversammlung.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schriftführer, Kassierer, Fandelegierten, Webmaster und 3 Beisitzern zusammen. Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. In den Vorstandsitzungen wird durch einfache Mehrheit entschieden.
Postenenthebung
Wer seine Verpflichtung als Vorstandsmitglied nicht nach kommt, kann durch eine ¾ Mehrheit des Vorstandes seines Amtes entbunden werden.
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen einberufen werden. Über die Einberufung kann jedes Mitglied mit den Unterschriften von mindestens 20% der Mitglieder des Fanclubs bestimmen. Der Termin wird durch den Vorstand festgelegt.
§ 5 Satzung
Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt bei der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit im Januar 2018 in Kraft.
Satzungsänderung
Durch eine ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung kann diese Satzung geändert werden.
Jedes Mitglied erhält eine Satzung. Durch seine Mitgliedschaft erkennt das Mitglied diese Satzung vorbehaltlos an.
Dortmund, 26.01.2018